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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Produkte und Dienste der Libero Solutions AG (in der Folge „Libero“ genannt) für einen Leistungsnehmer (in der Folge „Kunde“ genannt). Sie ergänzen die individuellen Werkverträge, Update- und Supportvereinbarungen sowie Hostingverträge.

2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen einem Kunden und Libero kommt durch den Auftrag des Kunden und der Auftragsannahme durch Libero zustande. Als Annahme gilt auch das direkte Erbringen der vom Kunden geforderten Leistung.

3. Leistungsangebot
Libero verpflichtet sich zum sorgfältigen Erbringen aller mit dem Kunden vereinbarten Leistungen. Libero unterstützt den Kunden darüber hinaus in der Konzeption, Installation, Konfiguration und Schulung, im Betrieb, beim Update und der Fehlerkorrektur der Softwarelösungen. Diese Unterstützung ist kostenpflichtig und wird zu den vereinbarten Ansätzen verrechnet. Bei jeglichen Supportfällen, die nach abgeschlossener Einführung einer Softwarelösung auftreten, finden die Bestimmungen von Punkt 6 der AGB Anwendung. Überdies hat der Kunde nur dann Anspruch auf Supportleistungen von Libero, wenn er die Supportvereinbarung vorgängig schriftlich bestätigt. Der Kunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass Libero nicht selber Herstellerin der durch sie vertriebenen Software ist und somit für Fehler in der Software nicht haftet. Hierfür ist der Hersteller zu belangen. Libero behält sich im Allgemeinen vor, geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist grundsätzlich dazu verpflichtet, rechtzeitig alle für den Auftrag notwendigen Informationen zu liefern und für deren Richtigkeit und Verbindlichkeit zu sorgen. Insbesondere fallen folgende Tätigkeiten in die Verant-wortung des Kunden: Einhalten des beidseitig angenommenen Lösungskonzepts und Pflichtenhefts, Schaffung der notwendigen und optimalen Voraussetzungen für das Erbringen der Leistung durch Libero, Herstellen der Systemvoraussetzungen, Information und Schulung des Personals, ständige Datensicherung und –prüfung sowie Gewährleistung der Wiederherstellbarkeit. Libero haftet grundsätzlich nicht für Datenverlust.

5. Fertigstellung, Abnahme und Gewährleistung
Der Kunde hat die durch Libero erbrachte Dienstleistung nach der Fertigstellung sofort zu prüfen und abzunehmen sowie allfällige Mängel sogleich an Libero zu melden. Mit der Abnahme des Kunden gilt die vereinbarte Leistung als erbracht und ist zur Fakturierung freigegeben. Verzögert sich aus Nachlässigkeit des Kunden die Abnahme unverhältnismässig, steht es Libero frei, die erbrachte Leistung vorzeitig in Rechnung zu stellen sowie  Mehraufwände geltend zu machen. Nach der Abnahme auftretende Mängel werden nach den Bestimmungen von Punkt 6 der AGB behandelt. Libero haftet nur für direkte vorsätzlich und/oder grobfahrlässig durch sie verursachte Schäden. Libero kann generell für Folgeschäden, die aus einer fehlerhaften Dienstleistung entstehen, nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Libero keinen ständig störungsfreien Betrieb der von ihr installierten Softwarelösungen garantieren kann. Insbesondere die Abhängigkeit der Software von ihrer jeweiligen Arbeitsumgebung (Soft- und Hardware), die von Libero grundsätzlich unbeeinflusst ist, kann zu Betriebsbehinderungen führen, die Libero nicht zu verantworten hat. Für Fehler in der Software haftet der Hersteller, Libero haftet nur für von ihr selbst programmierte Softwarekomponenten.

6. Support
Libero sichert dem Kunden Unterstützung im Betrieb der von ihr installierten Softwarelösungen zu, sofern der Kunde die Supportvereinbarung vorgängig schriftlich bestätigt hat. Support findet zu Bürozeiten auf den üblichen Kommunikationswegen statt. Supportleistungen sind kostenpflichtig und werden zu den von Libero fix definierten und auf der Homepage veröffentlichten, branchenüblichen Ansätzen verrechnet. Einsätze vor Ort sind zuzüglich einer Reisepauschale. Diese Ansätze finden auch dann Anwendung, wenn Libero Supportleistungen ausserhalb oder bei Fehlen einer Supportvereinbarung erbringt. Zur Supportleistung zählen telefonische Hilfestellung, das Suchen und Beheben von Fehlern und Störungen, die Installation von neuen oder zusätzlichen Lizenzen, sowie die Konfiguration und Anpassung von Masken, Feldern, Rollen, Auswertungen und ähnlichen Variablen. Nicht zum Leistungsumfang des Supports gehören Arbeiten für Softwareprodukte, die noch nicht fertig eingeführt sind oder Arbeiten, die den Funktionsumfang der aktuell produktiv genutzten Softwarelösung erweitern.

7. Zahlungsbedingungen
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, wobei die in der Rechnung gesetzte Frist massgebend ist, wird ihm Verzugszins in der geschäftsüblichen Höhe belastet. Der Verzug und die Verzugszinsbelastung bedürfen keiner Mahnung.

8. Schlussbestimmungen
Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmung(en) dieser AGB beschränkt die Gültigkeit anderer Bestimmungen dieser AGB nicht. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden AGB. Gerichtsstand ist 5420 Ehrendingen, AG.

Libero Solutions AG

Ehrendingen, 04.11.2010